Entsprechend der EU-Abfallrichtlinie legt unsere Gesellschaft grossen Wert auf die höchstmögliche Wiederverwertung der verschiedenen Bau- und Produktionsabfälle.
Die Entsorgung der nicht verwertbaren gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle erfolgt durch Neutralisierung, Verbrennung oder Abstellung. Diese Tätigkeiten gehen mit einer hohen Umweltbelastung einher.
Für das Sammeln des entstandenen Abfalls, sei es inerter Abfall, Bauschutt oder Nebenprodukt einer Produktionslinie stellen wir den ADR Vorschriften entsprechende Mülltonnen und -kontener zur Verfügung, wobei die Abfallart, die Gefährlichkeitsmerkmale und die Menge der entstandenen Abfälle in Betracht gezogen werden. Ebenfalls sichern wir kontinuerlich die Leerung und den Austausch der Mülltonnen und Müllkontener im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und mit Hilfe von unseren über ADR-Lizenzen verfügenden Partner-Fahrern und den ADR Vorschriften entsprechend aufgerüsteten LKW.
In vielen Fällen ermöglichen der Ausmaß des Arbeitsgebietes, die Länge der Ausführungszeit die sogenannte in-situ Behandlung. In einem solchen Fall führen wir die Behandlung an Ort und Stelle im Besitz der behördlichen Umweltschutzgenehmigung, und der uns zur Verfügung stehenden erforderlichen Schwermaschinen durch. So kann der örtlich verwertete Abfall sogar am Standort des Baues wieder zum Bau verwendet werden, und dadurch können nicht wenige Kosten eingespart werden.